AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Allgemeines
Für die Rechtsgeschäfte mit uns sind folgende Bestimmungen maßgebend, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Mit der Ausnahme der ersten Lieferung erkennt der Käufer die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei
denn, das schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Mündliche Abreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt worden sind. Sollte Bestimmung unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Rechte des Käufers aus den mit uns
getätigten Rechtsgeschäften sind nicht übertragbar.
2.Angebotsbedingungen
Die den Angeboten zugrunde liegenden Preise verstehen sich der z.Zt. gültigen Mehrwertsteuer und sind für uns bei unverzüglicher Annahme verbindlich. In jedem Fall sind wir nach einer Frist von 14 Tagen, vom Datum des Angebotes an, von den Angebotspreisen befreit.
3.Preisvorbehalt
Tritt während der Zeit der Auftragsausführung eine Preisänderung der Herstellungs- oder Bezugsbedingungen oder eine Preisänderung infolge Verteuerung der Rohstoffe, erhöhter Lohntarife oder sonstiger Kostenerhöhung ein, so sind wir berechtigt, in Erfüllung des Vertrages auch ohne vorherige Benachrichtigung einen der Marktlage
entsprechenden Preisaufschlag zu berechnen.
4.Verpackung, Versand, Versicherung, Gefahr
Die Verpackung wird billigst berechnet. Verladung und Versand erfolgt durch uns auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Bei Bestellungen unter 85,00 € werden Mindermengen in Höhe von 2,95€ berechnet. Unter 45,00 € erheben wir zusätzlich Bearbeitungskosten in Höhe von 3,00 €. Alle aufgeführten Preise verstehen sich excl. MwSt.
Pro Auftrag berechnen wir eine Pauschale i.H. von 2,65 € zzgl. MwSt.
Wir versenden unsere Artikel mit unseren Versandpartnern DHL, GLS, DPD und UPS.
VERSICHERUNG wird, wenn der Käufer keine
gegenteilige Weisung gibt, auf dessen Rechnung abgeschlossen. Zur Erprobung, zur Miete, in Konsignation oder leihweise gelieferte Gegenstände lagern beim Kunden auf dessen Gefahr und sind gegen Einbruch, Feuer, Wasser und anderen Gefahren zu versichern und sachgemäß zu lagern.
5.Lieferung, Lieferzeitangaben
Die Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine Verpflichtung für die pünktliche Einhaltung der Liefertermine kann von uns jedoch nicht übernommen werden. Insbesondere sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung
aufzuschieben oder vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn ein Fall
höherer Gewalt vorliegt. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Krieg, Eingriffe von hoher Hand, Feuer, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und
Transportstörungen bei uns oder bei Vorlieferanten. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen. Offensichtliche Irrtümer, die uns beim Angebot, der Auftragsbestätigung oder Rechnungserteilung unterlaufen, berechtigen uns zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
6.Zahlungsweise
Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum, oder abzüglich 2% Skonto bei Vereinbarung. Rechnungen über Dienstleistungen, Gebrauchtmaschinen, Ersatzteile, Technikereinsätze, Einarbeitung und Zubehör sind sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Monatsrechnungen wird kein Skonto gewährt. Wechsel nehmen wir nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber entgegen. Gutschriften für Wechsel oder Schecks gilt stets vorbehaltlich der pünktlichen Einlösung, sie erfolgt unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen. Ersatz- und Zubehörteile sowie Reparaturen werden ausnahmslos nur gegen netto Kasse oder Nachnahme geliefert, bzw. ausgeführt. Bei Zielüberschreitungen werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe der von Großbanken berechneten Kreditkosten und Spesen berechnet. Gegenansprüche
berechtigen nicht zur Aufrechnung oder Unterlassung fälliger Zahlungen.
7.Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Abnehmer unser Eigentum. Sie darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder unter der Weitergabe des Eigentumsvorbehalt weiter veräußert werden. Veräußert der Abnehmer die von uns gelieferte Ware, so tritt er hiermit schon jetzt bis zu völligen Tilgung aller unseren gegen ihn aus Warenlieferungen, die ihm aus deren Veräußerung gegen seine Abnehmer entstehenden Forderungen in Höhe seines Weiterverkaufspreises mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Abnehmer ist trotz der erfolgten Abtretung berechtigt,
die Forderungen aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren einzuziehen. Diese Berechtigung besteht jedoch nur so lange, als er seine Verpflichtungen uns gegenüber den vorstehenden Bedingungen abgetretenen Forderungen freizugeben, soweit sie unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen. Wir sind verpflichtet, auf Verlangen des Abnehmers die uns nach den vorstehenden Bedingungen abgetretenen Forderungen freizugeben, soweit sie unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen. Der Käufer ist zur sachgemäßen
Lagerung der uns gehörenden Ware und zu deren ordnungsgemäßen Versicherung verpflichtet. Werden die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren beim Käufer vom Dritten gepfändet, so hat uns der Käufer sofort von der Pfändung zu verständigen und den gepfändeten Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Alle uns durch Pfändung entstehenden Kosten trägt der Käufer. Das gleiche gilt sinngemäß bei einer sonstigen Beeinträchtigung unserer Rechte. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen, zu vermieten oder sonstwie anderen Personen zu überlassen. Im Falle von Wechselzahlungen, Scheck-/Wechselzahlungen oder Refinanzierungspapieren gilt unser Eigentumsvorbehalt bis wir aus jeglicher Haftung bezüglich des Papiers entlassen sind.
8.Zahlungsverzug und Verletzung des Eigentumsvorbehaltes
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenen Verbindlichkeiten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren oder der Konkurs eröffnet oder laufen Auskünfte ein, die Zweifel über seine Kreditfähigkeit
aufkommen lassen, wird unsere Gesamtforderung gegenüber den Käufer sofort auch wenn Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen fällig. Vom Zeitpunkt der Fälligkeit an sind wir berechtigt, Verzinsung unserer Förderung nach den Sätzen der Großbanken zu verlangen - mindestens berechnen wir 1% für die überfälligen Tage. Für die 2. und 3.
Mahnung erheben wir eine Kostenpauschale von 5,00 € . Gerät der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug, so sind wir berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzuholen. Der Abnehmer hat uns in diesem Fall auf unser Verlangen ein Verzeichnis
sämtlicher bei ihm vorhandener Waren, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehen, einzureichen und uns eine Aufstellung der an uns abgetretenen Forderungen, die Namen, Adressen der Schuldner und die Höhe der Forderungen enthalten muss,
zu übermitteln. Auf unser Verlangen hat er den Schuldnern die Abtretung der
Forderung an uns anzuzeigen. Es steht uns frei, die Anzeige auch von uns aus zu machen.
9.Mängelhaftung, Gewährleistung und Garantieausübung
Mängelrügen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zulässig. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Wir haben das Recht zur Nachbesserung und
Ersatzlieferung. Bei berechtigten Mängelrügen kann der Besteller lediglich Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz beanspruchen. Wir können den Minderanspruch durch Ersatzlieferung abwehren. Mängelrügen entbinden nicht von der Einhaltung der vereinbarten Zahlung. Kommt der Besteller mit seinen Verpflichtungen in
Verzug, so erlischt unsere Haftung. Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen der zuständigen Lieferantenverbände für unzuverlässig erklärt sind. Der Liefergegenstand oder das schadhafte Teil ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung der Mängel, kostenfrei an uns zur Prüfung einzusenden. Diese eingesandten und im Rahmen der Gewährleistungspflicht unentgeltlich zu ersetzenden Gegenstände werden Eigentum von uns. Die Kosten des Rückversandes des instandgesetzten Liefergegenstandes oder Versandstückes werden von uns getragen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Veränderungen vom Käufer an dritter Seite an den Liefergegenstand vorgenommen werden oder Ersatz durch Teile fremden Ursprungs vorgenommen wird. Ansprüche auf Wandlung, Kündigung oder Ersatz von Schäden, auch von solchen, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden ausgeschlossen. Ausgeschlossen wird jedoch nicht unsere Pflicht auf unentgeltliche Nachbesserung des Kaufgegenstandes. Für nicht fabrikneue Erzeugnisse wird keinerlei Gewährleistung
übernommen. Bei von uns nicht selbst hergestellten Teile beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der uns etwa gegen den Erzeuger zustehende Ansprüche. Natürlicher Verschleiß sowie Beschädigung, die auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, bleiben von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
10.Rücknahme von Waren
Der Käufer kann unabhängig von Punkt 9 eine unbeschädigte Ware nicht zurückgeben. Eine Ausnahme bildet die Ware, welche vom uns leicht veräußerbar ist. Es gilt
eine Rücknahmegebühr von 25% vom Verkaufspreis, mindestens jedoch 15,00 € als vereinbart.
11.Garantieausübung
Wir leisten für die Dauer eines halbes Jahres entsprechend unseren Garantiebestimmungen. Grundsätzlich übernehmen wir keinerlei Haftung für
Schadensersatz, insbesondere keine Haftung für Folgeschäden. Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet.
12.Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtstand ist für beide Seiten der Sitz d
es SHOP - Betreibers. Andere, vom Besteller vorgeschriebene Lieferung- und Zahlungsbedingungen gelten, soweit sie nicht mit unseren Bedingungen übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen.